SIGEKO

Qualifizierung

Durchführung von betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen gem. Betriebssicherheitsverordung BetrSichV.
Qualifizierung zum Sicherheits- und Gesundheitskoordinator nach RAB 30.

Leistung

Nach Baustellenverordnung ist der Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen Sicherheitskoordinator zu beauftragen. Bei größeren Baustellen und gefährlichen Arbeiten sind auch ein SiGe-Plan und eine Vorankündigung an die Gewerbeaufsicht nötig.
Erstellung von Gefährdungsbeurteilung nach den neuen Vorgaben auf Basis der Rechtsgrundlagen (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz, § 3 BetrSichV, § 3 DGUV Vorschrift 1).